Hallo und schönen Tag,
nach 1 1/2 stündiger Besprechung mit zwei Chefs sind wir leider nicht ganz weiter gekommen:
Der eine behauptet, dass bei E-Mail-Verkehr (verschlüsselt naürlich) an den Mandanten eine Unterschrift notwendig ist, d. h. wir drucken das Schreiben, lassen es unterschreiben, scannen es ein und verschicken es dann per Mail.
Der andere sagt, dass es nicht notwendig ist.
Ich habe mit einige §§ argumentiert: 130 ZPO ist ne Soll-Vorschrift, bei Schreiben gem. §§ 484 oder 594 ff. oder 655 b unbedingt notwendig, aber ich halte es bei dem Schriftverkehr mit Mandanten - außer bei Rechnungen - für nicht erforderlich.
Chef 1 ist aber der Meinung, dass er bei rechtlichen Hinweisen, die er dem Mandanten erteilt (Verjährung usw.) das schreiben aus haftungsrechtlichen Gründen unterschreiben sollte.
Dazu finde ich im Moment nix. Wie handhabt Ihr das und kennt einer da haftungsrechtliche Gründen, vielleicht nen Aufsatz Anwaltsblatt o. ä. zu?
bin sehr gespannt und danke
Summer
E-Mal Versand an Mandanten ohne Unterschrift
- Summerof77
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mir würde da als Vorschrift jetzt nur § 11 BORA einfallen.
Grundsätzlich gibt es meiner Meinung nach keine Vorschrift, wie das zu erfolgen hat. theoretisch könntet ihr dem Mandanten auch per Telefon die Post vorlesen. und die Korrespondenz mit dem Mandanten unterliegt ja auch nicht der Aufbewahrungsfrist der Handakten. Eine Dokumentation erfolgt ja eigentlich nur zu Beweiszwecken des RA, falls der Mandant ihn in Regress nimmt.
Beim reinen E-Mailverkehr sollte man sich jetzt nicht wegen der Unterschrift Sorgen machen, sondern eher wegen der Sicherheit. Wir lassen hier alle Mandanten eine Belehrung unterschreiben, dass wir sie auf die Risiken des E-Mailverkehrs hingewiesen haben.
Grundsätzlich gibt es meiner Meinung nach keine Vorschrift, wie das zu erfolgen hat. theoretisch könntet ihr dem Mandanten auch per Telefon die Post vorlesen. und die Korrespondenz mit dem Mandanten unterliegt ja auch nicht der Aufbewahrungsfrist der Handakten. Eine Dokumentation erfolgt ja eigentlich nur zu Beweiszwecken des RA, falls der Mandant ihn in Regress nimmt.
Beim reinen E-Mailverkehr sollte man sich jetzt nicht wegen der Unterschrift Sorgen machen, sondern eher wegen der Sicherheit. Wir lassen hier alle Mandanten eine Belehrung unterschreiben, dass wir sie auf die Risiken des E-Mailverkehrs hingewiesen haben.
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Also wir haben ja keine Mandanten in dem Sinne, aber wenn wir mit externen Anwälten per Mail kommunizieren wird auch nichts unterschrieben, und unsere Mandanten sind ja alle intern, da erst recht nicht
- Summerof77
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Danke! Die Belehrung haben wir auch schon einige Jahre und das klappt eigentlich gut. Gegebenenfalls werden wir noch eine DE-Mail wegen der Sicherheitslücken im Datenschutz einrichten. Wir sind uns noch nicht schlüssig, weil die Adresse der E-Mail dann ja "nicht schön" aussehen könnte. Manchmal denke ich, dass sind alles Mädels hier.
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EGVP? An Mandanten?MiaZ hat geschrieben:Ich weiß, dass Anwälte sich damit sehr schwer tun...aber vielleicht wäre das Verschicken über EGVP eine Alternative - mit Signatur
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Wir schicken die Schreiben an die Mandanten (welche selbstverständlich eine Belehrung unterschrieben haben, wie hier schon einige es erwähnten) ohne Unterschrift. Allerdings: Besonders wichtige Schreiben gehen nur vorab per E-Mail und parallel auch noch per Post (natürlich dann mit Unterschrift) raus. Im Zweifel sogar per Einwurf-Einschreiben.
Gab noch nie Probleme.
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- Summerof77
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"Vorab" schicken wir natürlich auch. Das ist auch durchaus sinnvoll. EGVP ist wahrscheinlich schwierig, klappt ja nicht mal bei den Gerichtsvollzieherin, die das sogar auf ihrem Briefkopf angeben...Mir ist nur wichtig, dass wir keine Pflicht -wie auch immer geartet - verletzen und dass passiert anscheinend nicht. Ich danke schon mal sehr!
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Hallo,
wenn wir mailen, dann ist das gewöhnlich elektronisch vom RA signiert. In seltenen Ausnahmefällen geht sowas auch mal unsigniert (nur an Mdt!) raus. Bisher gab es nie Schwierigkeiten. Das spart schon unheimlich viel Zeit und Porto.
wenn wir mailen, dann ist das gewöhnlich elektronisch vom RA signiert. In seltenen Ausnahmefällen geht sowas auch mal unsigniert (nur an Mdt!) raus. Bisher gab es nie Schwierigkeiten. Das spart schon unheimlich viel Zeit und Porto.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück