Hallo zusammen...
Mir stellt sich mal wieder ein Problem in den Weg... Bestimmt könnt Ihr mir hier ganz schnell auf die Sprünge helfen...
wir klagen
Teilurteil: 1.254,32€ nebst Zinsen zugesprochen,
19.762,48€ nebst Zinsen abgewiesen.
wir legen Berufung ein
Termin findet statt
Sitzungsunterbrechung
Vergleich: B zahlt "über bereits erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag von 1.254,32€ nebst Zinsen ... - an K einen Betrag von 4.000,00€."
Damit sind sämtlich mit der Klage geltend gemachten Ansprüche d. K. abgegolten.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden wie folgt aufgeteilt: GK beider Instanzen trägt B, Kosten des Vergleichs werden gegeneinander
aufgehoben. Im Übrigen tragen außergerichtliche Kosten B zu 20% und K zu 80%
Hinweis: Streitwert Berufungsinstanz auf 19.762,48€ festgesetzt; Vergleich hat einen Mehrwert i. H. v. 4.998,24€.
Wie sieht mein/sehen meine KAA aus (muss ich zwei machen?)? § 106 ZPO?
Kann mir jemand helfen?
KFA 1. und 2. Instanz
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Bitte erst einen kleinen Vorschlag als Diskussionsgrundlage machen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ich frage mich, warum der Vergleich nun auch noch einen Mehrwert hat. Das passt gar nicht zum geschilderten Vergleich.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 05.08.2013, 11:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Also ich denke ich mache einen KAA nach §106ZPO an Gericht erster Instanz und bringe darin 1. und 2. Instanz unter.
1.Instanz
GW 26015,04€
3100 1,3
3104 1,2
+Reisekosten+Abwesenheitsgeld+PTE+USt
2.Instanz
GW ?
3200 1,6
3202 1,2
und nun hört es auch schon auf.... hmmm?
1.Instanz
GW 26015,04€
3100 1,3
3104 1,2
+Reisekosten+Abwesenheitsgeld+PTE+USt
2.Instanz
GW ?
3200 1,6
3202 1,2
und nun hört es auch schon auf.... hmmm?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 05.08.2013, 11:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Adora Belle hat geschrieben:Ich frage mich, warum der Vergleich nun auch noch einen Mehrwert hat. Das passt gar nicht zum geschilderten Vergleich.
Dies steht so im Terminprotokoll!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wie kommst Du hier
auf einen Wert von 26.015,04€?Allein... hat geschrieben:Teilurteil: 1.254,32€ nebst Zinsen zugesprochen,
19.762,48€ nebst Zinsen abgewiesen.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 05.08.2013, 11:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Sorry,
Klage eingereicht über 26.015,04€
dann Teilurteil
1.254,32€
19.762,48 €
und Beschluss OLG "Dem Erlass eines Teilurteils dürfte das Verbot widerstreitender Entscheidungen nicht entgegenstehen. Die geltend gemachten Ansprüche ... und die geforderte Zulage von
4.998,24€
sind prozessual und materiellrechtlich unabhängig voneinander."
Weiterer Passus in diesem Beschluss: "Nach alledem könnten Erfolgsaussichten für die Berufung d. K. allenfalls i.H. eines Betrags von 1.015,37€ zzgl. MwSt bestehen. Die gütliche Einigung wird angeraten."
Klage eingereicht über 26.015,04€
dann Teilurteil
1.254,32€
19.762,48 €
und Beschluss OLG "Dem Erlass eines Teilurteils dürfte das Verbot widerstreitender Entscheidungen nicht entgegenstehen. Die geltend gemachten Ansprüche ... und die geforderte Zulage von
4.998,24€
sind prozessual und materiellrechtlich unabhängig voneinander."
Weiterer Passus in diesem Beschluss: "Nach alledem könnten Erfolgsaussichten für die Berufung d. K. allenfalls i.H. eines Betrags von 1.015,37€ zzgl. MwSt bestehen. Die gütliche Einigung wird angeraten."
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Klage eingereicht über 26.015,04€
dann Teilurteil
1.254,32€
19.762,48 €
Und was ist mit den 4.998,24 Euro passiert?
dann Teilurteil
1.254,32€
19.762,48 €
Und was ist mit den 4.998,24 Euro passiert?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du schreibst, daß in der I. Instanz 26.015,04 Euro eingeklagt wurden. Nach deinem Vortrag wurde dann entschieden über 21.016,80 Euro. Da kann etwas nicht stimmen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)