Verwaltungsrecht
Hallo @ll,
wir haben eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für erledigt erklärt. Das Gericht hat entschieden, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Gleichzeitig hat es die Hinzuziehung der RAin für notwendig erklärt. Ist das nicht überflüssig? Oder kann ich die Kosten für das Widerspruchsverfahren jetzt bei der Behörde einfordern? Verstehe ich nicht. Sind doch auch gegeneinander aufgehoben. Oder heißt das versteckt: Fürs Widerspruchsverfahren müssen die zahlen. Mann o mann.
- LuzZi
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Die Hinzuziehung bezieht sich auf die außergerichtlichen Kosten. Die kannst du nun der Behörde in Rechnung stellen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
WIRKLICH? Obwohl die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden? Bist du ganz sicher? ich will ja nicht zweiflerisch sein, aber .....????
Deine Berufsbezeichnung sollte schleunigst überdacht werden.Ida Magdalene hat geschrieben:
WIRKLICH? Obwohl die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden? Bist du ganz sicher? ich will ja nicht zweiflerisch sein, aber .....????
- Soenny
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Ich mache hier mal zu und erwarte eine PN, welchen Beruf du jetzt wirklich ausübst"
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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