einvernehmliche Scheidung.... Ra nur Rechtsmittelverzicht er

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maka2
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#1

05.10.2014, 14:01

Hallo!

Folgende Frage: wir haben ne einvernehmliche Scheidung. Beide wollen aber, dass die Scheidung so schnell wie möglich rechtskräftig ist. Wenn wir bzw mein Chef so ne Erklärung abgibt, dann verlangen wir nix extra. Wir leiten einfach den Scheidungsbeschluss weiter. Sache erledigt.
Was könnte ich denn verlangen? Beim RVG durchblättern, bin ich auf Nr. 3101Nr. 3 bzw Nr. 3403 gestoßen. Wenn dann eher Nr. 3403 RVG...wie handhabt ihr das? Was berechnet ihr???
Vielen Dank schonmal!
Schönen Sonntag noch!!!

:wink1 Liebe Grüße maka2
maka2
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#2

06.10.2014, 06:28

Guten Morgen!
Neue Woche, neues Glück! :wink:
Habt ihr sowas nicht? RA steht "dumm" bei Gericht rum, wird dazu geholt in bem einvernehmlichen Scheidungsverfahren und erklärt für den Antragsgegber Rechtsmittelverzicht. Danach geht der Scheidungsbeschluss an euch und ihr leitrt ihn nur an den Antragsgegner weiter. Läuft das bei euch auch ohne irgendwelche Kostenberechnung? Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wo ich da nachgucken könnte...
Wäre dankbar für Tips und Hinweise!
Danke schonmal!

Wünsch euch ne schöne Woche!
:wink1 maka2
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#3

06.10.2014, 06:47

Ich kenn das auch so, aber ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass der RA auf Vergütung verzichtet für diese Rechtsmittelverzichtserklärung. Schließlich kennt er den Mandanten nicht und hat mit der ganzen Sache nichts zu tun, sondern wartet eigentlich auf seinen eigenen Termin, zu dem er geladen ist.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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#4

06.10.2014, 09:19

Ich sehe das etwas problematisch. Wie lange ein RA einen Mandanten kennt, spielt ja wohl weniger eine Rolle, wenn es um die Berechnung von Gebühren geht. Und ebenso wenig, dass er auf einen anderen Termin dort wartet. Es besteht für die Erklärung auf Rechtsmittelverzicht Anwaltszwang - dies nicht ohne Grund, denn dieser Rechtsmittelverzicht hat nun einmal Folgen. Und ein Anwalt übernimmt in diesem Fall das Haftungsrisiko - das ganz ohne Gebühren??? Mein Chef einigt sich mit dem Mandanten (meist ja vermittelt über den Kollegen, der ihn sich auf dem Gang "geschnappt" hat) bevor er mit dem Mandanten reingeht auf das entsprechende Honorar. Schließlich klärt er seinen neuen Mandanten auch über die Folgen auf, wenn er nun auf das Rechtsmittel verzichtet.

Und wenn der Mandant nichts zahlen will, dann soll er eben den einen Monat abwarten und nicht auf das Rechtsmittel verzichten.
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#5

06.10.2014, 09:33

Ich kenne es auch so, dass meist eine Pauschale vereinbart wird. So ganz ohne Gebühren kenne ich es nicht.
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