Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, denn explizit für den nachfolgenden Fall hab ich hier nichts gefunden
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Wir haben für Frau X einen Titel (Vergleich) erwirkt in einer Mietrechtsangelegenheit. Während des Kostenfestsetzungsverfahrens ist Frau X verstorben. Wir haben dann das Eröffnungsprotokoll an das Gericht geschickt und mitgeteilt, dass der Ehemann der Frau X, also Herr X, Vermächtnisnehmerin der Frau X im Hinblick auf den Kostenerstattungsanspruch geworden ist und er das Kostenfestsetzungsverfahren aufnimmt. Anschließend haben wir den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten.
Jetzt wollte ich gegen die Schuldnerin S vollstrecken, weil - nach ein paar Ratenzahlungen - nun nix mehr kommt. Dabei ist mir aufgefallen, dass beide Titel (also Vergleich und KFB) noch auf Frau X lauten. Herr X ist lt. Erbvertrag Testamentsvollstrecker geworden.
Meine Frage: Kann ich jetzt mit Hinweis an den Gerichtsvollzieher, dass Herr X Testamentsvollstrecker geworden ist, vollstrecken oder brauch ich eine gesonderte vollstreckbare Ausfertigung. ODER muss ich sogar beide Titel auf die Erben (das wären Herr X und seine Kinder) umschreiben lassen. Wir sind hier leider etwas irritiert und ich muss sagen, in meiner langjährigen Tätigkeit hatte ich das leider noch nie
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)