Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ManuTob
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#1
30.09.2014, 13:39
Ich würde gerne wissen, wie Ihr weiter vorgeht, wenn der Schuldner die VA abgegeben hat, arbeitslos ist, ALG oder Hartz4 bezieht.
Die Beträge sind ja meist unter der Pfändungsfreigrenze. Aber wie erfahre ich sonst, dass er wieder arbeitet?
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LuzZi
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#2
30.09.2014, 14:11
Alle paar Jahre mal die EV abnehmen lassen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Pitt
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#3
30.09.2014, 14:14
Akte wird bei uns bis zur nächsten Möglichkeit für VA beiseite gelegt. Es sei denn, Mdt. oder Kommissar Zufall geben Hinweis auf neue Beschäftigung.
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ManuTob
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#4
30.09.2014, 14:17
Und wenn man das ALG pfändet? Dann muss der DS ja sofort mitteilen, wenn die Leistungen wegfallen oder?
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Pitt
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ManuTob
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#6
30.09.2014, 14:57
Wieso nicht? Wenn ein Angestellter nicht mehr bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, muss der es ja auch mitteilen.
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Pitt
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#7
30.09.2014, 15:13
Du kannst es probieren, aber beim Jobcenter gehen solche Gläubigerinfos gerne mal unter. Im Zweifel bleibt dann nur regelmäßiges Nachhaken.