Klage über 2.358,43 € (wir Beklagte, Mdt. und dessen Haftpflicht)
Widerklage über 652,00 €
Wir haben Widerklage vorm Termin zurückgenommen
Demnach Verfahrenswert vor Termin: 3.010,43 €
Nach Termin: 2.358,43 €
Wir waren im außergerichtlich tätig (aber nur für Mdt.) in Höhe des Widerklagewertes. Darüber wurde sich mit der gegn. Haftpflicht geeinigt (also über 652,00 €)
Kostenquote: Beklagter zahlt 22%, Kläger: 78 %
Hab jetzt eine Endabrechnung gegenüber RSV gemacht, die so aussieht:
1,3 GG aus 652,00
1,6 VG (0,3 Erhöhung wg. 2 AG) aus 3.010,43 €
Anrechnung 0,65 GG
1,2 TG aus 2.358,43 €
1,0 EG aus 652,00
Fahrtkosten+Abwesenheit+Auslagen+MWST
Hab dazugeschrieben, dass, wenn wir das Geld aus dem KfB haben, die RSV das zurück bekommt.
Jetzt kommt von der RSV eine Rückrechnung die so aussieht:
1,3 GG aus 652,00
1,3 VG aus 3.010,43 € (die 0,3 Gebührenerhöhung wg. 2 AG übernehmen die nicht) DAVON DANN 22% WEGEN QUOTE
Anrechnung 0,65 GG
1,2 TG aus 3.010,43 € (????) DAVON DANN 22% WEGEN QUOTE
1,0 EG aus 3.010,43 € (????) DAVON DANN 22% WEGEN QUOTE
Wir haben von der gegen. Haftpflicht Kosten erstattet bekommen: 272,10
Sowie aus dem KfB von der Gegenseite: 565,82 (Im KAA wurde die EG nicht berücksichtigt)
Die eigene RSV zahlt jetzt noch: 2,37 €
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Wie mach ich denn jetzt die Endabrechnung? Hat der Mdt. was mit der Erhöhungsgebühr zu tun? Eigentlich müsste er ja, laut Urteil und Kostenquote nur 22 % der Fahrtkosten bezahlen, weil dass die RSV nicht übernimmt. Übrig bleibt laut meiner Abrechnung aber noch ein Betrag i.H.v. 59,59 €.
Wie sieht denn die Abrechnung nun richtig gegenüber dem Mdt. aus?