![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Folgendes Problem:
Unsere Mandanten haben ein rechtskräftiges VU gg. Schuldnerin über 17.000,00 €. Schuldnerin hat keine Kohle!
In einem anderen Verfahren gibt es ein gg. Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil 1. Instanz, aus dem der Schuldnerin 7.000,00 € gegen unsere Mandanten zustehen.
Schuldnerin hat nun ein vorl. ZV bei einem Notar ausgebracht, dass ein dort hinterlegter Grundstückskaufpreis in Höhe von 7.000,00 € nicht an unsere Mandanten ausgezahlt wird.
Nun meine Frage:
GIBT ES EINE MÖGLICHLICHKEIT FÜR UNSERE MANDANTEN DA IRGENDWIE GEGENZUWIRKEN? DAMIT DAS GELD NICHT AN DIE SCHULDNERIN AUSGEZAHLT WIRD? Ich hatte schonmal an eine Titelumschreibung gedacht; das würde aber wohl nur mit rechtskräftigem Titel funktionieren.
Wie bereits gesagt, die Schuldnerin ist mittellos und die 7.000,00 € sind dann definitiv weg!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)