Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blume13
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#1
08.09.2014, 15:34
Huhu,
ich habe hier eine Sache wo ich nicht so ganz weiter weiß.
Ich soll einen KFA machen, in dem ich eine Abwesenheitspauschale für den Mandanten geltend machen soll. Ich habe also erstmal die 7005 bis 8 Stunden genommen.
Mein Chef meinte jetzt aber " Da muss es doch einen Stundensatz geben. Der Mandant war 10 Stunden unterwegs" Ich soll jetzt den Stundensatz herausfinden.
Ich halte das für kompletten Schwachsinn, lasse mich aber gerne eines besseren beleeren. Weiß jemand was dazu?
Vielen Dank vorab.
Grüße
aus dem sonningen Düsseldorf
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Pepples
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#2
08.09.2014, 15:37
Der Mandant kann natürlich nicht die Pauschale nach 7005 geltend machen, die gilt nur für Anwälte.
Der Ausfall des Mandanten richtet sich nach JVEG und da gibt es auch Stundensätze. Nutz hier mal die Suchfunktion.
Und übrigens ist das kein kompletter Schwachsinn, sondern vollkommen legitim, wenn der Mdt beim Termin war.
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Anahid
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#3
08.09.2014, 15:38
Für den Mandanten kannst Du keine Auslagen und Abwesenheitsgelder nach dem RVG abrechnen, sondern das richtet sich nach dem JVEG. § 20 ff. JVEG - Dein Chef hat Recht.
Und Pepples war schneller.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Blume13
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#4
08.09.2014, 15:48
ich hatte das noch nicht, dass ich für einen Mandanten kosten anmelden musste, wieder was gelernt
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
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Blume13
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#5
08.09.2014, 15:51
ahhhrrr
was ist den mit den Fahrtkosten?
wo steht das denn?
Mandant hatte ja auch Fahrtkosten mit dem Auto??ß
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Liesel
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#6
08.09.2014, 15:52
5 JVEG
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Frau Cindy
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#7
08.09.2014, 15:52
Das steht auch im JVEG.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Blume13
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