Ich möchte ein Beschwerdeverfahren abrechnen.
Also die 3500 und ich muss wissen ob ich dann nochmal die Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € geltend machen kann.
Für eine schnelle Antwort danke ich euch.
Grüße
Beschwerde 3500
ob 20 Euro, kommt auf die Höhe der Gebühr an, aber die Auslagenpauschale 7002 darfst du bei jeder Angelegenheit berechnen (Beschwerde ist eigene Angelegenheit § 18)