Hab jetzt schon etwas im Netz gesucht und wollte fragen, ob dass so korrekt ist:
Geplant ist Pfändung, Abnahme Vermögensauskunft, ggf. Erlass Haftbefehl, Verhaftung, Einholung Auskünfte Dritter
An RA-Gebühren entstehen 0,3 VG eventuelle Pfändung und 0,3 VG Abnahme e.V.? (hab ich was vergessen, Antrag Haftbefehl???)
An GVZ-Kosten hab ich folgendes gefunden:
Pfändung: 26,00 € (Nr. 205)
Abnahme e.V.: 33,00 € (Nr. 260)
Verhaftung: 39,00 € (Nr. 270)
Einholung Auskunft: 13,00 € (Nr. 440)
Wegegeld bis 20 Kilometer: 6,50 €
Welche Kosten können nebeneinander entstehen? Also Abnahme e.V. und Verhaftung wohl eher nicht?
![Neutral :-|](./images/smilies/icon_neutral.gif)