![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bei einer Gebührenabrechnung hatte ich mich mal wieder zu früh gefreut... ;(
Mandat im Juni übernommen - Freispruch gab es in der Verhandlung im Juli - Abtretungserklärung im Juli unterschreiben.
Also hab ich freudig meine Kosten gegenüber der Staatskasse abgerechnet.
Gericht verweist aber nun darauf, dass schon seit April das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, und damit die Abtretungserklärung und die Geldempfangsvollmacht "von Beginn an unwirksam" seien. Mein Kostenantrag soll daher zurückgewiesen werden.
Meine Frage ist nun: Hab ich noch irgendeine Chance, die Kosten von der Staatskasse zu bekommen?
Vielen Dank!