Moin Moin ihr Lieben!
Ich soll gerade eine Sache abrechnen, in welcher gegen unseren Mandanten (durch Personenverwechslung) irrtümlich vollstreckt wurde. Unsere Aufgabe bestand darin, Schufa-Einträge zu verhindern und mit der Haus-Bank zu sprechen, damit unsere Mandantin weiterhin Kredite u.ä. behalten/bekommen kann.
Jetzt frage ich mich: ist der Streitwert die Summe die falsch vollstreckt wurde?
Oder kann man doch mehr abrechnen, da für unseren Mandanten ja eine Menge an der Klärung hing (Kreditgefährung etc.)?
Liebe Grüße und danke im Voraus für jeden Tipp!
Falsche ZV - Kreditgefährdung : Streitwert?
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Streitwert dürfte die ZV-Summe sein, denn schließlich ging es ja darum, diese abzuwenden.
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die ZV wurde nicht abgewendet. der richtige Schuldner ist der Sohn unseres Mandant, daraufhin sagte unser Mdt, dass er das denn in diesem Wege für seinen Sohn ausgleichen möchte. Es sollte lediglich ggü. Banken und co. klargestellt werden, dass es sich hierbei nicht um eine berechtigte Forderung handelt.Anahid hat geschrieben:Streitwert dürfte die ZV-Summe sein, denn schließlich ging es ja darum, diese abzuwenden.
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Und dennoch bin ich der Auffassung, dass die Tätigkeit sich ausschließlich auf die gepfändete Summe beschränkt. Eine Erhöhung der Gebühren kannst Du nicht über den Streitwert, an dem sich m.E. nichts deuteln lässt, erreichen, sondern höchstens über die Erhöhung der Geschäftsgebühr bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass die Tätigkeit umfangreich oder schwierig gewesen sein muss. Letzteres wage ich zu bezweifeln. Auch der Umfang dürfte sich bei dem Sachverhalt im normalen Rahmen halten.
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ja das habe ich mir schon gedacht. vielen Dank für die Hilfe!