Versicherungsträger / Öffentliche Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Schreibblitz
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#1

14.08.2014, 11:52

Hallo zusammen,

könnt Ihr mir sagen, ob man bei öffentlicher Zustellung in einer Familiensache die Versicherungsträger hierüber in Kenntnis setzen muss und ob man eine vollstreckbare Ausfertigung benötigt?

Ich sag schon mal :thx
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
LittleRheindorf
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#2

14.08.2014, 12:57

Was möchtest du denn öffentlich zustellen? und von was meinst du eine vollstreckbare Ausfertigung zu brauchen???
Schreibblitz
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#3

14.08.2014, 13:35

Ups, sorry. Hätte vielleicht Vorteile gehabt, das dazu zu schreiben. :oops: Wir haben hier einen öffentlich zugestellten Beschluss mit Rechtskraftvermerk bezüglich Versorgungsausgleich.
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#4

15.08.2014, 09:58

An die Versorgungsträger stellt das Gericht den Beschluss doch von Amts wegen zu.

und wieso solltest du eine vollstreckbare Ausfertigung brauchen?
Schreibblitz
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#5

15.08.2014, 10:07

:thx
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