Verschmelzung Verein // Kosten?
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Vllt. auch noch eine Hilfe:
http://sportbund-rheinland.vibss.de/rec ... liederung/
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~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Plumbum
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Recht herzlichen Dank 13
Muss ich die Verschmelzung beim Finanzamt anzeigen oder gilt dies nur im Gesellschaftsrecht und nicht im Vereinsrecht?
Muss ich die Verschmelzung beim Finanzamt anzeigen oder gilt dies nur im Gesellschaftsrecht und nicht im Vereinsrecht?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
- Plumbum
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kann mir jemand sagen, welche Gebühren für die Vereinsregisteranmeldung anfallen und wie ich den Geschäftswert hierzu ermittel? ich finde hier nichts.
Bei dem Verschmelzungsvertrag habe ich jetzt gem. 107 Abs. 1 GNotKG den Mindestwert von 30.000,00 € genommen
Bei dem Verschmelzungsvertrag habe ich jetzt gem. 107 Abs. 1 GNotKG den Mindestwert von 30.000,00 € genommen
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Dem Finanzamt muss die Verschmelzung NICHT angezeigt werden, nur bei Kapitalgesellschaften, s. § 54 EStDV
Wert der Vereinsregisteranmeldung: Nach § 36 GNotKG (Auffangwert: 5.000,00 €). Wenn die Vermögenslage z. B. überdurchschnittlich ist, kann vom Auffangwert auch nach oben abgewichen werden. Es gibt auch weitere Ausnahmefälle, wo der Geschäftswert für die Anmeldung höher angenommen werden kann, aber Höchstwert von 1 Mio. Euro ist zu beachten. Siehe hierzu auch Streifzug, RN 1048
Wert der Vereinsregisteranmeldung: Nach § 36 GNotKG (Auffangwert: 5.000,00 €). Wenn die Vermögenslage z. B. überdurchschnittlich ist, kann vom Auffangwert auch nach oben abgewichen werden. Es gibt auch weitere Ausnahmefälle, wo der Geschäftswert für die Anmeldung höher angenommen werden kann, aber Höchstwert von 1 Mio. Euro ist zu beachten. Siehe hierzu auch Streifzug, RN 1048
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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- Plumbum
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Herzlichen Dank Nico!
Ich wusste ja das der Geschäftswert normalerweise nach 36 GNotKG berechnet wird, allerdings dachte ich, dass vielleicht etwas anderes gilt bei der Verschmelzung. Man findet dazu auch nicht wirklich was hinsichtlich Verschmelzung von Vereinen.
Ich wusste ja das der Geschäftswert normalerweise nach 36 GNotKG berechnet wird, allerdings dachte ich, dass vielleicht etwas anderes gilt bei der Verschmelzung. Man findet dazu auch nicht wirklich was hinsichtlich Verschmelzung von Vereinen.
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Die entsprechenden Stellen im Streifzug verstehe ich so, dass dieser Geschäftswert für alle Arten von Anmeldefälle gilt (also auch für eine Verschmelzung), da das GNotKG keine spezielle Regelung zum Geschäftswert für Anmeldungen zum Vereinsregister enthält.
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Ich habe hierzu auch nichts gefunden, dann denke ich auch mal, dass es so sein wird.
Ich habe im Moment sowieso nur so Urkunden zum abwickeln die kostenmäßig nicht 100 % irgendwo abgeklärt werden. Naja Versuch macht klug! Danke nochmal!
Ich habe im Moment sowieso nur so Urkunden zum abwickeln die kostenmäßig nicht 100 % irgendwo abgeklärt werden. Naja Versuch macht klug! Danke nochmal!
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So absolut würde ich die Anzeige ans FA nicht abtun. Handelt es sich um gemeinnützige Vereine, dann ist das FA sehr wohl zu benachrichtigen. Allerdings ist hier nichts von Gemeinnützigkeit erwähnt worden.
Zuletzt geändert von 13 am 12.08.2014, 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Wie ist denn die Verfahrensweise des Registergerichts?13 hat geschrieben:So absolut würde ich die Anzeige ans FA nicht abtun. Handelt res sich um gemeinnützige Vereine, dann ist das FA sehr wohl zu benachrichtigen. Allerdings ist hier nichts von Gemeinnützigkeit erwähnt worden.
Erfolgt von dort aus eine Meldung und wenn für welchen Verein?