Wenn ein Notar eine Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten hat, ist diese ja ins Massebuch entsprechend aufzunehmen. Aber ist dabei zwingend die Angabe eines Wertes erforderlich? Wenn ja, sind diese am Ende des Jahres oder bei Abschluss der Masse ebenfalls gegenüberzustellen/zu addieren? Hat jemand einen entsprechenden § dafür bzw. Kommentar/Fundstelle dazu?
Wir "streiten" hier grad - ich bin der Meinung Wert ist einzutragen, Kollegin sagt: Wert ist entbehrlich, den braucht der Notar nur für seine Abrechnung und der kann anders geschätzt werden.
Wie seht ihr das?
Massebuch - Wertpapiere und Kostbarkeiten
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Das ergibt sich aus den amtlichen Mustern zu §§ 11, 12 DONot, wo die Eintragung eines Nenn- oder Schätzungswerts vorgesehen ist, vgl. auch Weingärtner/Gassen, DONot, 12. Aufl., RdNr. 8 zu 3 11 DONort