Hab da mal wieder eine klitzekleine Frage und bin noch unschlüssig. Ich hoffe auch, dass es hier in den Bereich gehört, wenn nicht, bitte verschieben.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Meine Chefin wurde als Verfahrensbeistand gfem. § 158 FamFG in einem Sorgerechtverfahren beigeordnet.
Gilt es hier auch, dass die Sache, die jetzt ja beim OLG war, auch erstinstanzlich abgerechnet wird? Ich bin hier nur auf den § 103 ZPO gestolpert, der das ja aussagt, habe mich aber gefragt, ob es vielleicht doch anders sein kann.
Wäre für einen Rat dankbar.
Liebe Grüße
kalinka9