Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)
- AliceImWunderland
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Wenn der GVZ die Ratenzahlung abschließt, kann könnt Ihr eine Einigungsgebühr berechnen. Nur wenn Ihr selbst die Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Das ist aber so nicht ganz richtig.AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn der GVZ die Ratenzahlung abschließt, kann könnt Ihr eine Einigungsgebühr berechnen.
Nach der Anmerkung Abs. 1 Satz 1 Nr.2 zu Nr. 1000 VV RVG entsteht eine Einigungsgebühr für die "Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den bei gleichzeitigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen die Erfüllung des Anspruchs geregelt wird".
Die Genehmigung einer Zahlungsvereinbarung ist keine Mitwirkung.
Eine gütliche Einigung ist Amtspflicht des GV, der Rechtsanwalt entfaltet keine originäre Einigungsbemühungen, dies ist hoheitliche Aufgabe des GV.
Außerdem haftet der Schuldner immer nur für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Bei einer gütlichen Erledigung ist eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich.
Hergenröder in DGVZ 54/2014, Seite 109 - 116.
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Äh, danke! Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das sollte in meinem Beitrag natürlich heißen: keine Einigungsgebühr! Sorry.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ein Anfall der Einigungsgebühr ist bei Vereinbarung von Teilzahlungen - auch über den Gerichtsvollzieher - schon möglich, allerdings sind die Voraussetzungen hierzu recht hoch.
Bei Interesse kann ich auch Literatur nachschieben.
Zur Frage Anfall Nr. 3309 VV:
Leitet der Gerichtsvollzieher auf euren Antrag hin das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft ein, entsteht die Gebühr. Dass das Verfahren eingeleitet wurde, sieht man nun mal meistens daran, dass der Schuldner durch den GV zur Abgabe geladen wurde.
Bei Interesse kann ich auch Literatur nachschieben.
Zur Frage Anfall Nr. 3309 VV:
Leitet der Gerichtsvollzieher auf euren Antrag hin das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft ein, entsteht die Gebühr. Dass das Verfahren eingeleitet wurde, sieht man nun mal meistens daran, dass der Schuldner durch den GV zur Abgabe geladen wurde.