Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Hanna_73
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#1
15.07.2014, 11:02
Folgender Fall:
HF waren mal 22.0000 EUR
dann hat die Gegenseite ca. 17.0000 EUR gezahlt. Wir haben Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, 5.000 EUR zu zahlen plus Zinsen.
Jetzt hat die Gegenseite den Rest auch anerkannt.
Mein KFA sieht aus :
3100 1,3 aus Wert 22.000
2300 Anrechnung 0,65 aus 22.000
3104 1,2 aus ...?
Muss ich für die Terminsgebühr jetzt den Wert 5.000,00 EUR die noch zuletzt streitig waren oder den Wert 22.000 EUR?
LG Hanna
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
15.07.2014, 11:08
TG aus 5.000,00 Euro
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Hanna_73
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#3
15.07.2014, 11:11
DANKE Liesel - ich hab es also doch richtig gedacht
.. DANKE !!!