#7
08.07.2014, 00:23
Ja, so ähnlich dachte ich mir das, mit dem Argument, dass der Notar sagen müsste, ein bloßer Weiterleitungsantrag i.S.v. KV 22124 reicht doch aus, und wenn ein Nachlassgtericht ein Testament eingereicht bekommt, ist es doch nach den gesetzlichen Vorschriften sowieso verpflichtet, es zu eröffnen, und niemand muss es ausdrücklich beantragen.
Auch vom Gesetzeswortlaut 22124 "Beschränkt sich die Tätigkeit auf die Übermittlung von Anträgen, Errklärungen ode Unterlagen an ein Gericht, ... oder die Stellung von Anträgen im Namen eines Beteiligten ..." ist m. E. die Formulierung des "Antrags" dann m. E. umfasst, ähnlich wie bei nur u.-begl. Grundbuchurkunden, zu denen der Notar im Anschreiben dann auch noch mal die Antragstellung wiederholt.
Deswegen kann man m. E. nicht von einer selbständigen Entwurfstätigkeit für einen Antrag ausgehen - das passt ja auch zur Neukonzeption des GNotKG, wonach selbst "echte" Entwürfe von der Vollzugsgebühr umfasst sind usw. ...
Die Idee, einen Entwurf eines Testamentseröffnungsantrags - der aus wenigen Worten besteht und keine rechtlich schwierig zu formulierende Sache ist und m. E. ausdrücklich formuliert überflüssig sein könnte - mit einer 0,5 'Gebühr oder 1,0 Gebühr, und dann auch noch aus dem vollen Nachlasswert (vgl. Überlegung im anderen Thread mit ähnlichem Thema), abzurechnen, erscheint mir relativ absurd, und ich persönlich kann mir bei Berechnung und Kostenbeschwerde keine andere Entscheidung dazu vorstellen, als die Einordnung als unrichtige Sachbehandlung bzw. Verstoß gegen das Gebot des billigsten Wegs (arg. § 19 BNotO, § 24 BeurkG Betreuungspflicht für die Beteiligten, umfasst auch Schutz vor unnötigen Kosten, § 21 GNotKG).
Habe aber bisher keine Zeit gehabt, diverse Kommentare usw. auf Nachweise und etwaige andere Meinungen Einzelner durchzusehen, könnte mir aber auch gut vorstellen, dass auf diese Idee noch niemand gekommen ist und man entsprechende Ausführungen deswegen trotz längerer Suche kaum finden kann. Bin aber für etwaige andere Meinungen und Hinweise natürlich dankbar.