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leoniemaus5
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#1
03.07.2014, 10:07
Guten morgen zusammen,
ich stehe gerade richtig auf dem Schlauch. Ich muss in einem Forderungskonto die bisherigen Gerichtsvollzieherkosten (3 Rechnungen an der Zahl) einbuchen und weiß nicht wie.
Ich kann unter der "Buchungsart" den Punkt "Festgesetzte Kosten" anwählen. Gehe ich dann rechts daneben auf den Button "..." stehen dort auch u.a. GVZ-Kosten. Aber nach der Auswahl steht dort immer noch "Festgesetzte Kosten" und die Zinsen darauf kann ich auch nicht "deaktivieren", da ja darauf keine Zinsen anfallen - oder doch?
Danke
Lieben Gruß
T
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Dany1981
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
03.07.2014, 10:17
hallo,
also ich buche GVZ immer unter Auslagen im Forderungskonto.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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leoniemaus5
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#3
03.07.2014, 11:12
Hey,
ich habe es gefunden. In RA Micro gibt es das unter "Rechtsanwaltskosten (Festgebühren)" zum Auswählen ohne Zinsanspruch.
Lieben Gruß
T
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andi13
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#4
03.07.2014, 11:53
Da gehört es m.E. aber nicht hin !
UND ICH VERSTEHE WIEDER NUR BAHNHOF
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andi13
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#5
03.07.2014, 11:59
Sie gehören unter 3 (Auslagen) gebucht.
Unten nach dem Betrag kannst Du dann in dem Auswahlfenster GVZ Kosten anklicken.
UND ICH VERSTEHE WIEDER NUR BAHNHOF
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tiko73
#6
03.07.2014, 19:35
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Andi13
Die GVZ-Kosten sind weder festgesetzte Kosten noch haben sie irgendwas mit den RA-Gebühren zu tun, auch nicht als Festgebühr!