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!!terri!!
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#1
30.06.2014, 11:40
Hallo,
kurze Frage zu folgendem Sachverhalt:
Unser Mandant (ganz fleißig) ist in verschiedenen Angelegenheiten beschuldigt/angeklagt. Auch bei verschiedenen Gerichten.
In einer Sache haben wir unseren Antrag zur Bestellung als Pflichtverteidiger gestellt. Jetzt kam hierzu die Ablehnung.
Welches Rechtsmittel kann ich hier einlegen und mit welcher Frist? Ich finde irgendwie nichts.
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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Adora Belle
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#2
30.06.2014, 11:52
Wo hast Du denn gesucht? In der StPO gibt es einiges dazu zu lesen.
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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!!terri!!
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#3
30.06.2014, 13:30
Ich hätte jetzt den § 304 StPO genommen, aber welche Frist? 1 Woche oder 2 Wochen? Chefin sagt 2 Wochen, Rechtspflegerin sagt 1 Woche.
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Liesel
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#4
30.06.2014, 14:45
unbefristet
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#5
01.07.2014, 13:13
Die (nicht fristgebundene) Beschwerde nach §§ 304 ff StPO wird in dieser Sache die praktikabelste Lösung. Rein theoretisch könnte man die abgelehnte Bestellung als Pflichtverteidiger auch später in der Revision (§ 338 Nr. 5 StPO) rügen. Klappt aber nur, wenn der Mandant die Hauptverhandlung alleine bestritten hat.
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Adora Belle
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#6
01.07.2014, 13:49
Naja, es reicht, wenn der Angeklagte bei einem wesentlichen Teil der HV unverteidigt war.
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RA-1974
#7
14.03.2016, 05:50
Wir haben Beschwerde gegen die Ablehnung eingereicht und die Sache ist zur Entscheidung ans Landgericht.
Kann die Richterin dennoch verhandeln?
Wenn ich den Termin wahrnehme, dann ja leider als Wahlverteidiger.
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#8
15.03.2016, 09:55
Könnte sie wohl, aber wie soll das gehen, ohne Akte?