Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anwaltsliebling
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#1
27.06.2014, 07:31
Guten Morgen,
gegen unseren Mandanten wurde Strafanzeige gestellt wegen Betrug. Wir haben daraufhin gegenüber der PI eine Stellungnahme abgegeben. Gestern kam dann die endgültige Einstellungsverfügung der STA. Ich möchte nun abrechnen, und zwar dachte ich wie folgt:
4100 Grundgebühr
4104 Verfahrensgebühr (?)
4141 Gebühr
Auslagenpauschale
Mehrwertsteuer
Ist das richtig? Vielen Dank schon mal
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Grüßle
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
27.06.2014, 09:09
Ja, ist richtig.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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anwaltsliebling
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