Hallo
weiß denn jemand von Euch, ob ich neben der 5113 Verfahrensgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren eine weitere Gebühr bekomme wenn ich die Rechtsbeschwerde wieder zurücknehmen (Es war noch nichts terminiert).
Leider habe ich nur das RVG für Anfänger, daraus werde ich aber in diesem Fall nicht schlau,
Vielen Dank für Eure Mithilfe und an alle noch einen schönen Tag
Abrechnung Rechtsbeschwerde OWi-Verf.
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vielen lieben Dank, die habe ich jetzt auch mal abgerechnet, mein Chef hat gemeint, ich bekomme die Hälfte, wenn die bezahlt wird
UND ICH VERSTEHE WIEDER NUR BAHNHOF
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Wenn´s denn dann so wäre .....
Wie weit wohnst denn weg?
Wenn ich in die Zugfahrkarte investiere, wird wohl nur für ein kleines Eis langen ...
Aber auf jeden Fall sei Dir mein herzlicher Dank gewiss
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- Liesel
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Für ein kleines Eis lohnt sich die weite Reise nicht.
Sag mal Bescheid, was rausgekommen ist.
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die Abrechnung ist durch, die RSV hat´s geschluckt
Was aber auch nicht heißt, dass es so richtig ist
Ich rechne es jetzt auf jeden Fall immer so ab, bis mir jemand das Gegenteil beweist.
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Wieso soll das nicht richtig sein? Genau für diese Fälle ist doch die Gebühr da.
Steht doch so im 5115 Abs. 1 Nr. 4 drin.
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