Hallo Leute,
folgende Situation:
Wir vertreten den Kläger in der II. Instanz. Im Laufe des Verfahrens hat der Beklagte die Berufung zurück genommen. Was kann man abrechnen?
3200
und auch die Terminsgebühr?
Welche Gebühren, wenn Gegner die Berufung zurückgenommen hat
Hallo meines Erachtens kann man hier nur die 3200 abrechnen und wenn noch kein Termin war, gibts ja auch keine Terminsgebühr.
LG
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erfolgte die Rücknahme VOR oder NACH Berufungsbegründung? Hier ist der Knackpunkt, ob du 3200 oder 3201 bekommst
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- Foren-Azubi(ene)
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NACH der Berufungsbegründung..also bekomme ich die 3200?
Das Amtsgericht Bonn meint, ich bekomme nur die 3201...aber wie gesagt...Beschluss, indem die Kosten der Beklagten auferlegt wurden ist vom 26.05.2014, die Berufungsbegründung erfolgte am 11.03.2014 von der Gegenseite.
wir haben allerdings nicht viel gemacht, außer das Verfahren an - und abgerufen
Das Amtsgericht Bonn meint, ich bekomme nur die 3201...aber wie gesagt...Beschluss, indem die Kosten der Beklagten auferlegt wurden ist vom 26.05.2014, die Berufungsbegründung erfolgte am 11.03.2014 von der Gegenseite.
wir haben allerdings nicht viel gemacht, außer das Verfahren an - und abgerufen
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Antrag wurde aber eurerseits gestellt, oder?
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Also mit dem Ausdruck "an und abgerufen" kann ich nix anfangen.
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