Liebe Alle,
vermutlich seid ihr heute schön zu Hause und genießt euren Brücketag
Ich habe eine gebührenrechtliche Frage:
Wir waren Kläger in einem Zivilverfahren und haben in der I. Instanz gewonnen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt und uns - nicht im Berufungsschriftsatz - mitgeteilt, dass dies ausschließlich fristwahrend geschieht. Nun hat die Gegenseite die Berufung zurückgenommen und es erging ein Beschluss "Die Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen".
Kann ich jetzt eine 1,1 VG abrechnen?
Wir haben der fristwahrenden Berufungseinlegung nicht direkt zugestimmt.
Viele Grüße
Sabrina
Verfahrensgebühr ohne Bestellung (Rechtsmittelverfahren)
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Habt ihr euch den überhaupt beim Gericht der II. Instanz gemeldet?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Nein, haben wir nicht... Aber das ist wohl nicht ausschlaggebend.
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Ihr hattet aber schon den Auftrag für die II. Iinstanz? Wenn ja, dann würde ich 1,1 abrechnen. Wenn kein Auftrag, dann keine Gebühr.
Liebe Grüße Sonnenkind
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