Huhu,
kurze Frage: wir haben unseren Mandanten vor dem Integrationsamt wegen einer beabsichtigten Kündigung vertreten. Erst im Verwaltungsverfahren und dann im Widerspruchsverfahren. Jetzt bin ich mir bei der Abrechnung nicht sicher
Gegenstandswert: 10.747,44 € (3 x 3.582,48 €)
1. Verwaltungsverfahren
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 10.747,44 € 1.3 785,20 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme zu 1) 805,20 €
2. Widerspruchsverfahren
0,7 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2301 VV RVG 10.747,44 € 422,80 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme zu 2) 442,80 €
Nettobetrag (Zwischensumme 1 + 2) 1.248,00 €
Umsatzsteuer 19% 237,12 €
Bruttobetrag 1.485,12 €
Richtig ???
Abrechnung Integrationsamt
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 109
- Registriert: 28.08.2013, 15:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: a-jur
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 109
- Registriert: 28.08.2013, 15:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: a-jur
Also einfach alles nach GW 5.000 € abrechnen, wenn es den 3 x 3 Bruttogehälter diesen Wert übersteigen?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nicht nur dann. Es gilt immer der Auffangwert.