Wie mach ich bitte diesen KFA??
Streitwert beträgt bis zum 12.02.2014 4.200,00 € und für den Vergleich 4.200,00 €.
Hat ja nichts mit Vergleichsmehrwert zu tun.
Ich hätte
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
alles aus 4.200 € abgerechnet.
????
Kostenfestsetzungsantrag Vergleich
- jojo
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Soweit ok, mir stellt sich nur die Frage, ob bei dem Text eine Streitwertänderung stattgefunden hat ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Tigerle
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Wurde irgendwas anerkannt und dann im Vergleich wieder was neues mit berücksichtigt. Wie jojo schon sagt, der Text ist komisch. Wenn bis ... der Streitwert X beträgt, müsste er ja irgendeine Änderung gegeben haben, sonst wird ja nicht unbedingt das Datum mit angegeben
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- Foren-Azubi(ene)
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Folgendes ist in dieser Mietangelegenheit geschehen:
In einem Parallelverfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Folglich hat sich diese Angelegenheit ebenfalls durch Vergleich erledigt.
Wir beantragten Streitwertfestsetzung auf 4.200,00 € und für den Vergleich einen Vergleichsmehrwert aufgrund Mieterhöhung von 400,00 € auf 750,00 € = 350,00 € x 12 = 4.200,00 € die zusätzlich verglichen wurden.
Streitwert wurde vom Gericht auf 4.200,00 festgesetzt. Wir haben dann Beschwerde eingelegt aufgrund des "Vergleichsmehrwerts" von 4.200,00 €. Gegenseite hatte keine Einwände.
Dann kam der Beschluss vom Gericht, dass Streitwert bis 12.02. auf 4.200,00 € festgesetzt (11.02. war der Streitwertbeschluss ohne Vergleich) und für den Vergleich auf 4.200,00 € festgesetzt wird.
Sehr verwirrend!!!
Und Chef meinte, kein Vergleichsmehrwert (zuerst hatte ich es nämlich mit Vergleichsmehrwert berechnet).
In einem Parallelverfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Folglich hat sich diese Angelegenheit ebenfalls durch Vergleich erledigt.
Wir beantragten Streitwertfestsetzung auf 4.200,00 € und für den Vergleich einen Vergleichsmehrwert aufgrund Mieterhöhung von 400,00 € auf 750,00 € = 350,00 € x 12 = 4.200,00 € die zusätzlich verglichen wurden.
Streitwert wurde vom Gericht auf 4.200,00 festgesetzt. Wir haben dann Beschwerde eingelegt aufgrund des "Vergleichsmehrwerts" von 4.200,00 €. Gegenseite hatte keine Einwände.
Dann kam der Beschluss vom Gericht, dass Streitwert bis 12.02. auf 4.200,00 € festgesetzt (11.02. war der Streitwertbeschluss ohne Vergleich) und für den Vergleich auf 4.200,00 € festgesetzt wird.
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Und Chef meinte, kein Vergleichsmehrwert (zuerst hatte ich es nämlich mit Vergleichsmehrwert berechnet).
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Da würde ich sicherheitshalber telefonisch nachfragen, ob im Text beim Vergleich das Wort "zusätzlich" vergessen wurde, das finde ich nicht eindeutig....
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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- jojo
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Der Vergleich wurde in einem Parallelverfahren geschlossen ? Dann kannst du so nicht abrechnen.
Die Einigungsgebühr ist im Parallelverfahren abzurechnen.
Ob du da die erhöhte TG und VG abrechnest und hier wieder abziehst, ist allerdings egal, da es rechnerisch keinen Unterschied macht.
Die Einigungsgebühr ist im Parallelverfahren abzurechnen.
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Ich muss ein bisschen weiter ausholen... unser Mandant hat zwei Wohnungen.... in dem Parallelverfahren wurde mit Vergleichsmehrwert abgerechnet, da handelt es sich um die Wohnung 1. OG "links".
In diesem Verfahren ist eigentlich alles genauso gelaufen wie im Parallelverfahren, jedoch anscheinend ohne Vergleichsmehrwert. Hier handelt es sich um die Wohnung 1. OG "rechts".
Ich ruf jetzt mal bei Gericht an!!
In diesem Verfahren ist eigentlich alles genauso gelaufen wie im Parallelverfahren, jedoch anscheinend ohne Vergleichsmehrwert. Hier handelt es sich um die Wohnung 1. OG "rechts".
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