selbstständige Sachbearbeitung durch ReFA

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Andy66
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#1

29.04.2014, 10:12

Liebe Mitstreiter,

ich arbeite in einer Kanzlei, die vorwiegend Unfallsachen bearbeitet. Die außergerichtliche Schadenabwicklung (Korrespondenz mit Mdt., RS, Versicherung und SV) und die Klagevorbereitung bearbeite ich zu über 90 % allein. Wir melden die Schäden per E-Mail an die Versicherungen, der RA mailt dann meine vorbereiteten Schreiben mit seiner Mailadresse und -signatur an die Versicherung. Die normalen Briefe unterschreibt der RA.

Wir sind uns grad uneinig darüber, ob ich das nicht - zumindest, wenn er außer Haus ist - auch selbst erledigen könnte. Entweder "getarnt" mit seinem Absender/Signatur (= keine Signatur mit Karte, sondern nur die automatische Adresszeile an der E-Mail) oder gleich offen mit meiner "Unterschrift". Gedruckte Briefe könnte ich dann "i.A." unterschreiben.

Chef hat Bedenken, dass
1. die Versicherung den Anfall von RA-Kosten bestreiten könnte, wenn ich das offensichtlich allein bearbeite (weil ich ja nicht unter die Personen gem. § 5 RVG falle)
2. evtl. Schwierigkeiten auftauchen könnten, weil ein Fachwirt ja nicht beraten und vertreten darf
3. vielleicht meine Schreiben prozessual dann keine Gültigkeit haben könnten (z.B. Verzugsetzungen), weil es nicht der RA unterschrieben hat
4. letztlich unsere Haftpflichtversicherung sich da im Fall des Falles querlegen könnte.

Mir ist völlig klar, dass ich prozessleitende Schriftsätze an das Gericht und Kostennoten natürlich nicht unterschreiben darf. Andererseits weiß ich aus der ZV, dass hier ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher auch von der ReFa wirksam unterschrieben werden kann, wenn sie die Sachbearbeiterin hierfür in der Kanzlei ist (Fundstelle hab ich aber grad nicht parat). Und die Korrespondenz mit der Versicherung ist ja außergerichtlich.

Hat da jemand von Euch irgendwelche Erfahrungen oder Hinweise dazu?

Viele Grüße, Eure Andrea
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Anahid
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#2

29.04.2014, 10:30

Nein, da ich das genau wie Du mache. Ich bearbeite die Unfallsachen und der Anwalt unterschreibt. Den Mandanten und auch den Versicherungen ist eigentlich klar, dass ich die Sachbearbeiterin bin. Es geht auch hier nicht darum, dass die Versicherungen etc. vielleicht nicht zahlen könnten. Vielmehr ist das ein Haftpflichtproblem. Wenn Du eine Falschberatung machst und der Anwalt das nicht kontrolliert hat, wird sich seine Haftpflicht quer stellen. Außerdem sind 4 Augen immer besser als 2. Von daher find ich die Regelung, dass der Anwalt das unterschreibt nicht schlecht. Ich unterschreibe nur, wenn der Anwalt nicht da ist und dann i.A.
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BaumN
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#3

29.04.2014, 14:45

Muss mal nachfragen, Anahid:

i.A. unterschreibst Du außergerichtlichen Schriftverkehr - egal an wen (außer Gericht), wenn der Chef nicht da ist?
Ich unterschreibe bisher maximal i. A. wenns an die Mandanten geht und RA nicht im Haus ist. Aber gerade Faxe an Rechtsschutzversicherer z. B. wären manchmal äußerst praktisch, wenn ich sie unterschreiben würde (natürlich i.A. - selbst wenn ich die SB bin), da Chef Einzelanwalt ist und ich also durchaus des Öfteren hier allein bin, aber die Sachen vom Tisch haben möchte.

Schriftsätze, ZV-Aufträge, EBs - da ist es völlig klar, dass nur ein RA unterschreiben kann (Zwangsvollstreckungsaufträge wären möglich auch von anderen Personen, aber dann nur gem. RDG und nicht im Namen des RAs) und das ist auch gut so. Bei Beteiligten auf Gegnerseite würde ich auch nicht unterschreiben, da ich mir mindestens unnötige Diskussionen bezüglich entstandener Gebühren vorstellen könnte. Solch zusätzlichen Stress und Arbeitsaufwand brauch ich nicht.

Und noch eine Frage zum Thema Unterschrift:
Beispiel: Chef liegt mit Kopf unterm Arm plötzlich im Krankenhaus. Gerichtstermin (am Tage der Einlieferung ins KH oder am Folgetag - für spätere Termine sehe ich kein Organisationsproblem) muss kurzfristig verlegt werden. Bisher war ich der Meinung, dass ich entsprechenden Antrag vom Vertreter (wir haben hier einen Kollegen als Vertreter bestellt, der hat seinen Kanzleisitz allerdings in einem anderen Ort) unterschreiben lassen müsste. Dies bedeutet für mich natürlich relativ hohen Aufwand - alles nur um dem Gericht zu sagen: Sorry, Anwalt ganz plötzlich erkrankt, bitte, bitte den Termin verlegen. Entsprechenden Anruf vorab bei der Geschäftsstelle erledigt der RA ja auch nicht selbst, denn er liegt ja im KH, das macht auch nicht der Kollege, sondern ich. Kann mir jemand evtl. eine entsprechende Entscheidung benennen? Ich finde dazu nichts. Terminverlegungsantrag ist aber ein Antrag...
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Antoine de Saint-Exupéry
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Anahid
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#4

29.04.2014, 18:22

@BaumN Ich unterschreibe i.A. alles, wo nicht ein Anwalt unterschreiben muss, wenn mein Anwalt nicht da ist und auch der Kollege nicht. Ist mit meinen Anwälten so abgesprochen und die wollen das auch so. Die stehen auch grundsätzlich dahinter und in der Unterschrift steht immer pro abs. RA ........ Es kam auch noch nie jemand auf die Idee, wenn da pro abs. RA ..... steht und ich i.A. unterschrieben habe, dass die Gebühren nicht entstanden sein könnten. Solchen Schriftverkehr habe ich in den ganzen Jahren meiner Tätigkeit noch nicht führen müssen.

Ich unterschreibe sowohl ZV-Aufträge,Schriftverkehr mit Gegenseite, Versicherungen usw. Auch Terminsverlegungsanträge bei plötzlicher Krankheit unterschreibe ich, wenn der andere Anwalt nicht da ist, sogar dann zur Not ans LG und es gab noch nie Probleme. Andere Schriftsätze (allerdings nicht an LGs) nur dann, wenn es Fristsachen sind und der andere Anwalt nicht da ist.

Aber gerade wie bei Dir in einer Einzelkanzlei solltet Ihr das durchaus mal als Option besprechen. Weil für jeden Pups zu einem anderen Anwalt zu rennen, da hätte ich auch wenig Lust zu und wenn der Anwalt zu Dir so großes Vertrauen hat, dass Du für ihn in Abwesenheit unterschreiben dürftest, sehe ich da echt nicht das Problem. Und sowas kommt ja auch nicht laufend vor. Ich halte nur nix von dem Ansinnen der Themenstarterin, dass grundsätzlich die sachbearbeitende Angestellte sämtlichen Schriftverkehr unterschreibt, ohne dass quasi der Anwalt drüber schaut. Das halte ich für haftungsrechtlich echt bedenklich.
Zuletzt geändert von Anahid am 30.04.2014, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
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BaumN
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#5

30.04.2014, 12:07

@Anahid
Danke für die ausführliche Antwort.

Grundsätzlich bin ich überzeugte Anwenderin des Vier-Augen-Prinzips. Das bringt Sicherheit für alle Beteiligten und ich verzichte darauf nur ungern. Aber in manchen Sachen braucht man nach über 20 Jahren Berufserfahrung das 3. und 4. Auge nun wahrlich nicht. Die Vertrauensfrage des Chefs ist hier absolut geklärt - wir arbeiten schon lange genug zusammen, so dass ich manchmal schon bei selbstverfassten Schreiben einen dicken Zettel "BITTE LESEN" draufklebe, wenn ich unsicher bin, ob wir das so schreiben wollen.

Deine Erfahrungen sind für mich sehr hilfreich. Ich danke Dir!
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