Hallo. Ich habe wiedermal eine Frage.
am 26.07.13 habe ich PfüB gemacht und damit in das Konto des Schuldners vollstreckt. Nach erfolgter Pfändung hat der Schuldner Ratenzahlung mit uns vereinbart. Ich habe Aussetzung der Kontopfändung veranlasst.
Jetzt zahlt der Schuldner aber nicht mehr.
Was ist richtig: Soll ich erst die Aussetzung aufheben und das Konto wieder sperren oder soll ich neu vollstrecken. Ich kann noch gegenüber Sozialamt vollstrecken. Das hat auch meine Chefin angeordnet.
Wenn ich gegenüber Sozialamt vollstrecke muss ich was besonderes beachten?
Vielen Dank schon mal an alle!
ZV, Aussetzung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ruhenden PfÜB wieder aufleben lassen.
Was willst du denn beim Sozialamt pfänden?
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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