Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicole1973
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#1
14.04.2014, 12:53
Hallo, mal ne ganz blöde Frage:
Ich habe einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt (dieses Formular).
Jetzt soll ich das gegenüber dem Mandanten abrechnen.
Ist das schon eine 1,3 Gebühr nach 3100 RVG?
Danke euch
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Imkä93
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#3
14.04.2014, 13:07
3307 VV RVG (für die Einlegung des Widerspruchs)