Hier stimmt ja wohl einiges nicht. Betrachten wir mal nur die Klägerseite:
Gerichtskosten insgesamt: 343,48 €
Davon zahlt Kl.-seite 50 %, das sind bei mir 171,74 €
Kl.-seite hat an Vorschuss entrichtet: 105,00 €
Verbleiben für die Kl.-seite noch zu zahlen: 66,74 €
Das kann doch nicht so schwer nachzuvollziehen sein. Wie Liesel schon mehrfach sagte: Es kann gar nichts festgesetzt worden sein, da nichts auf die Gegenseite verrechnet wurde, sondern im Gegenteil noch eine Restforderung zu zahlen ist.
Die Zweitschuldnerhaftung greift nur, wenn die Bekl.-seite ihre Schuld nicht begleichen kann. Dann wird die Kl.-seite als Antragsteller der Instanz zweitschuldnerisch in Anspruch genommen. Diesen Zweitschuldnerbetrag kann man sich dann gegen die Bekl.-seite festsetzen lassen.
Anderenfalls sind die eingestellten Zahlen komplett falsch!
Vergleich Zweitschuldnerhaftung (keine PKH)
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Die Beträge habe ich gar nicht nachgerechnet.
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Genau das mein ich... Wir haben, da Mandantin im Wege der Zweitschuldnerhaftung "dran genommen" wurde zunächst versucht die 171,25 € (dieser Betrag stand über dem Begriff "Zweitschuldnerhaftung") gegen den Beklagten festsetzen zu lassen. Das Gericht wies dann aber darauf hin, dass es nur einen Erstattungsanspruch in Höhe von 67,25 € sieht und hat diesen Betrag dann festgesetzt....
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Liesel hat geschrieben:Welcher Betrag wurde denn tatsächlich bisher von euch auf die GK gezahlt?
Mine75 hat geschrieben:Wir haben 105,00 € Gerichtskosten bei Klageeinreichung gezahlt.
Du schreibst immer andere Sachverhalte.Mine75 hat geschrieben:Genau das mein ich... Wir haben, da Mandantin im Wege der Zweitschuldnerhaftung "dran genommen" wurde zunächst versucht die 171,25 € (dieser Betrag stand über dem Begriff "Zweitschuldnerhaftung") gegen den Beklagten festsetzen zu lassen. Das Gericht wies dann aber darauf hin, dass es nur einen Erstattungsanspruch in Höhe von 67,25 € sieht und hat diesen Betrag dann festgesetzt....
Würdest du bitte erstmal recherchieren, was der Mandant von den insgesamt angefallenen GK nun wirklich bereits gezahlt hat?
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und warum möchtest du dann mehr gegen den Gegner festsetzen lassen, als der Mandant überhaupt gezahlt hat?Mine75 hat geschrieben:Unser Mandant hat mit Klageeinreichung 105,00 € GK eingezahlt. Das habe ich aber schon am Anfang geschrieben.
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Oh Mann ich bin auf diesem Gebiet sowas von aufgeschmissen.... Das mag sich jetzt für Euch doof anhören... Aber ich kann dann in der Tat nur den Betrag festsetzen lassen, der bei unserer Mandantin zur "Zahlung offen" steht - also hier de 67,25 €?!
Ich dachte das Gericht hätte die 171,25 € nehmen müssen, weil die beim Gegner zur "Zahlung offen" stehen. Schade das man hier die Kostenrechnung nicht einsetzen kann (zur Ansicht).
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Wenn euer Mandant bisher nur 105,00 Euro gezahlt hat, ist überhaupt nichts festsetzbar, wie ich schon mehrfach geschrieben habe. Im Gegenteil, er muß noch die auf ihn entfallende Differenz an die Staatskasse zahlen.
Sollte er tatsächlich auf Grund der Zweitschuldnerhaftung für den GK-Anteil der Gegenseite in Anspruch genommen werden und diese Kosten auch zahlen, dann kann dies selbstverständlich gegen die Gegenseite festgesetzt werden.
Also ich geb langsam auf.
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