Guten Morgen zusammen
VIelleicht kann jemand zur Entwirrung meines Knotens beitragen
Ich habe ein Konto inkl. Dispo gepfändet, alles ganz normal.
Das Konto verfügt lt. DS nicht über Guthaben. Jetzt habe ich mal gefragt, was mit dem Dispo ist, da der Schuldner mir die Ohren volljammert, er könne keine Gehälter zahlen, weil Konto halt dicht. Jaaaa sagt die Bank, Dispo gibt es.
Jetzt habe ich hier ein BGH Urteil gefunden, wonach der Dispo an den Gläubiger nur ausgezahlt wird, und zwar auch nur in Höhe des Betrages, über den der SC verfügen will, wenn eben der SC über diesen Dispo verfügen möchte.
Wie um alles in der Welt soll der SC denn über einen Dispo verfügen, wenn das Konto gepfändet ist?
Die Logik erschließt sich mir leider im MOment nicht, kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Pfändung Dispo
- Soenny
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Ich könnte mir da jetzt nur folgende Konstellation vorstellen:
Der Schuldner hat kein Guthaben auf dem Konto. Zum 1. wird aber seine Miete im Wege eines Dauerauftrags abgebucht. Da der Schuldner einen Dispo hat, würde diese Abbuchung auch erfolgen. Nun kommt aber die Pfändung dazwischen und da der Dauerauftrag trotz leerem Konto ausgeführt werden würde, wird dieses Geld an den Gläubiger ausgezahlt.
Ich hoffe, irgendwer versteht was ich meine.
Der Schuldner hat kein Guthaben auf dem Konto. Zum 1. wird aber seine Miete im Wege eines Dauerauftrags abgebucht. Da der Schuldner einen Dispo hat, würde diese Abbuchung auch erfolgen. Nun kommt aber die Pfändung dazwischen und da der Dauerauftrag trotz leerem Konto ausgeführt werden würde, wird dieses Geld an den Gläubiger ausgezahlt.
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Ich, ich, hier, ich verstehe DichAnahid hat geschrieben:Ich könnte mir da jetzt nur folgende Konstellation vorstellen:
Der Schuldner hat kein Guthaben auf dem Konto. Zum 1. wird aber seine Miete im Wege eines Dauerauftrags abgebucht. Da der Schuldner einen Dispo hat, würde diese Abbuchung auch erfolgen. Nun kommt aber die Pfändung dazwischen und da der Dauerauftrag trotz leerem Konto ausgeführt werden würde, wird dieses Geld an den Gläubiger ausgezahlt.
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Ich habe mir das bislang auch so vorgestellt, aber viele Schuldner sagen mir auch, dass div. Daueraufträge nicht durchgeführt werden weil eben das Konto gepfändet ist und somit der Dispo gar nicht erst in Anspruch genommen werden kann.
Das ist also wohl eine Frage an die Bankangestellten hier bzw. im Parallelforum.
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Also immer noch keine wirkliche Logik!? Ahhh Danke Geniesserin, Parallelforum, gute Idee
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