Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lumaraa
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#1
27.03.2014, 13:02
Hat jemand eine Ahnung welcher Streitwert nach § 177 StgB angesetzt wird?
Mdt ist unter 18
ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen
hatte mal was von 5.000 EUR nach § 52 Abs. 2 gehört
Wäre super lieb wenn ihr mir helfen könntet ich mach seit 2 Monaten meine Ausbildung
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
27.03.2014, 13:11
Im Strafrecht gibt es keine Wertgebühren. Da wird nach Teil 4 abgerechnet, es entstehen Rahmengebühren. Die Höhe muss je nach Umfang und Schwierigkeit der Sache vom Anwalt im Einzelfall bestimmt werden.
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Lumaraa
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#4
27.03.2014, 16:36
Lumaraa hat geschrieben:Hat jemand eine Ahnung welcher Streitwert nach § 177 StgB angesetzt wird?
Mdt ist unter 18
ihm wird sexuelle Nötigung vorgeworfen
hatte mal was von 5.000 EUR nach § 52 Abs. 2 gehört
Wäre super lieb wenn ihr mir helfen könntet ich mach seit 2 Monaten meine Ausbildung
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nach 2 Monaten Ausbildung schreibst du Rechnungen!?