Hallo zusammen,
ich steh momentan etwas auf dem Schlauch.
Wir vertreten 2 Mandanten. Die Verfahrensgebühr und die Erhöhungsgebühr sind bereits abgerechnet. Jetzt soll ich die Terminsgebühr abrechnen. Hier kann ich die Erhöhungsgebühr nicht nochmal abrechnen oder? Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Schönes Wochenende
Eerhöhungsgebühr auch bei Terminsgebühr berechnen?
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Nein, die Erhöhungsgebühr m.M.n. nicht für die Terminsgebühr
Liebe Grüße
Bärchi
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Lies bitte mal den Text zu 1008 VV RVG. Damit erübrigt sich dann Deine Frage von selbst.
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Da schaust Du am besten mal ins Gesetz, was bei der 1008 steht.
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
Halte ich für eindeutig.
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