Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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nico86
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#1
21.03.2014, 09:18
Hallo liebe Forenmitglieder
Welchen Wert lege ich für eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme einer Baulast zugrunde?
Meine Idee: Gem. § 50 GNotKG 10 % des Verkehrswertes
Bin mir aber sehr unsicher...
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Lieben Dank schonmal im Voraus
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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Martin Filzek
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#2
24.03.2014, 15:51
M. E. eher § 52, wobei der Wert nach dem genaueren Inhalt der Baulast zu schätzen wäre. Vgl. z. B. Fackelmann, Notarkosten nach dem neuen GNotKG, 2013, Rn. 636 (wobei zu prüfen wäre, inwieweit der Fragefall dem dortigen Sachverhalt einer Baubeschränkung ähnelt usw.).
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Jupp03/11
#3
24.03.2014, 15:56
Falls die Baulast bereits eingetragen sein sollte, geht diese nach meiner Meinung automatisch über.