Hallo liebe Leute,
ich will einen Kostenausgleichungsantrag machen und habe folgendes Problem:
Im Terminsprotokoll steht:
-........ Gesamtstreitwert: 21.000 €
- ........Streitgegenstand: 18.000 €
MIr stellt sich die Frage, welchen Wert ich nun für den Antrag nehme?
Die 21.000€ für die Verfahrensgebühr und die 18.000€ für die Terminsgebühr?
Oder nur die 21.000€ als Gesamtwert?
Danke für die Hilfe.
KOstenausgleichungsantrag
hier stellt sich noch die Frage, wie das zustandekommt. Gesehen habe ich das SO noch nicht.
also das kommt so, weil anfangs ein Zahlungsbetrag mit im Klageantrag war.
und unsere Mandantschaft dann einen Teil des Zahlungsbetrages vor dem Termin gezahlt hat.
und unsere Mandantschaft dann einen Teil des Zahlungsbetrages vor dem Termin gezahlt hat.
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Also ist im 1. Termin nur noch über einen Teil der ursprünglichen Klageforderung verhandelt worden?
Was ist denn mit dem gezahlten Betrag passiert, gab es ein Anerkenntnis, Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
Was ist denn mit dem gezahlten Betrag passiert, gab es ein Anerkenntnis, Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
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Auf jeden Fall ist die SW-Festsetzung reichlich verunglückt. Der SW hätte nach Zeitabschnitten aufgeteilt festgesetzt werden sollen.
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