Kontopfändung durch Beschluss aufgehoben
Heute stehe ich mal auf dem Schlauch:
Ich habe eine Kontopfändung durchgeführt (Unterhalt) und der Schuldner hat Antrag nach § 850 k ZPO gestellt.
Beschluss AG Stockach vom 22.08.: Vorabaufhebung 1.000,00 EUR gem. § 850 II ZPO.
Weiterer Beschluss AG Stockach vom 27.08.: Wegen 1.292,11 EUR wurde bis zur Entscheidung über die Erinnerung einstweilen eingestellt (§ 766, 732 II ZPO).
Beschluss AG Stockach vom 28.09.: Pfändung wird wegen eines Betrages von 1.292,11 EUR aufgehoben (Sozialleistungen).
Sehe ich das jetzt richtig, dass der Unterhaltsschuldner insgesamt 2.292,11 EUR behalten darf??? Das kann ja wohl nicht sein oder?
Ich habe eine Kontopfändung durchgeführt (Unterhalt) und der Schuldner hat Antrag nach § 850 k ZPO gestellt.
Beschluss AG Stockach vom 22.08.: Vorabaufhebung 1.000,00 EUR gem. § 850 II ZPO.
Weiterer Beschluss AG Stockach vom 27.08.: Wegen 1.292,11 EUR wurde bis zur Entscheidung über die Erinnerung einstweilen eingestellt (§ 766, 732 II ZPO).
Beschluss AG Stockach vom 28.09.: Pfändung wird wegen eines Betrages von 1.292,11 EUR aufgehoben (Sozialleistungen).
Sehe ich das jetzt richtig, dass der Unterhaltsschuldner insgesamt 2.292,11 EUR behalten darf??? Das kann ja wohl nicht sein oder?
Ich verstehe das so, dass der eine Beschluss auf dem nächsten aufbaut und du insgesamt 1292,11 € nicht pfänden darfst... Es können nicht alle drei zugleich gelten... Der erste ist nur erst mal vorab - round about wurde über 1000 € die Pfändung eingestellt. Dann eine vorläufige Entscheidung die dann endgültig bestätigt worden ist am 28.09. über 1.292,11 €
So habe ich das auch verstanden. Jetzt schreibt mir die Drittschuldnerin aber zurück: "Am 21.08. hatte der Schuldner ein Giro-Guthaben in HÖhe von 2.292,11 EUR. Laut Gerichtsbeschluss vom 28.09.07 wurde dieser Betrag freigegeben. Ein pfändbares Guthaben hat sich somit nicht ergeben.
das ist aber falsch. es besteht schutzantrag bis zum betrag i. h. v. 1.292,11 €. würde sofort schreiben an die bank machen und die darauf hinweisen.
Die Drittschuldnerin würde ich mal anrufen und ihr erklären, dass nicht mehrere Beschlüsse gleichzeitig bestehen. Ihre erste Pfändungsbeschränkung in Höhe von 1000 € hätte nur um 292,11 € angehoben werden dürfen.
Im Grunde hat sich das Geircht hier zweimal "umentschieden"... Und der letzte Beschluss gilt als rechtsverbindlich - auch für den Drittschuldner
Im Grunde hat sich das Geircht hier zweimal "umentschieden"... Und der letzte Beschluss gilt als rechtsverbindlich - auch für den Drittschuldner