Hallo und guten Morgen,
unsere Schuldnerin besitzt ein Haus und Ackerfläche...Chefin will jetzt einen Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung machen, allerdings ist ein solches Muster im RA Win nicht vorhanden.
Hat vielleicht jemand ein solches Muster für mich?
LG Jenny
Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung
- icerose
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Guten Morgen.
Habt ihr zufällig das ZVG Handbuch vom Beckverlag in der Kanzlei??? Da steht das sehr gut drin. Falls nicht, gib Bescheid, dann schreib ich´s raus.
Habt ihr zufällig das ZVG Handbuch vom Beckverlag in der Kanzlei??? Da steht das sehr gut drin. Falls nicht, gib Bescheid, dann schreib ich´s raus.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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also dann:
Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung
Rubrum und so ist ja klar (nach eurer Form)
Gegen den Schuldner, Anschrift, steht mir (Gläubiger) nach dem vollstreckbaren (genaue Titelbezeichnung) der /die titulierten Ansprüche laut beigefügter Forderungsaufstellung zu. (Wenn ihr den Anspruch in Abt. III habt eintragen lassen, dann schreib: ...die titulierten und im Grundbuch Abt. III usw. - genaueste Bezeichnung...)
Der Schuldner ist eingetragener Eigentümer des im Grundbuch des AG ... , Gemarkung ... , Flur ..., Flurstück ... usw. (wieder ganz genaue Grundstücksbezeichnung mit Anschrift und m²)
Wegen des persönlichen Anspruchs des Gläubigers und der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung beantrage ich die
Zwangsverwaltung vorgenannten Grundstücks anzuordnen.
Dem Antrag ist der Titel in vollstreckbarer Ausfertigung im Original beigefügt. (wie immer)
Unterschrift Anwalt
P.S.: wenn ihr sowas öfter macht, empfehel ich dringend dieses Buch:
von Kurt Stöber Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen - ZVG Handbuch ISBN: 978-3-406-55705-7
Mehr hab ich im Moment nicht, vielleicht hat noch wer ne Idee??
Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung
Rubrum und so ist ja klar (nach eurer Form)
Gegen den Schuldner, Anschrift, steht mir (Gläubiger) nach dem vollstreckbaren (genaue Titelbezeichnung) der /die titulierten Ansprüche laut beigefügter Forderungsaufstellung zu. (Wenn ihr den Anspruch in Abt. III habt eintragen lassen, dann schreib: ...die titulierten und im Grundbuch Abt. III usw. - genaueste Bezeichnung...)
Der Schuldner ist eingetragener Eigentümer des im Grundbuch des AG ... , Gemarkung ... , Flur ..., Flurstück ... usw. (wieder ganz genaue Grundstücksbezeichnung mit Anschrift und m²)
Wegen des persönlichen Anspruchs des Gläubigers und der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung beantrage ich die
Zwangsverwaltung vorgenannten Grundstücks anzuordnen.
Dem Antrag ist der Titel in vollstreckbarer Ausfertigung im Original beigefügt. (wie immer)
Unterschrift Anwalt
P.S.: wenn ihr sowas öfter macht, empfehel ich dringend dieses Buch:
von Kurt Stöber Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen - ZVG Handbuch ISBN: 978-3-406-55705-7
Mehr hab ich im Moment nicht, vielleicht hat noch wer ne Idee??
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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okay, ich bin in Übung. Ich habe gerade zweimal hintereinander die Zwangsversteigerung beantragt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- darkangel
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Gleich nächste Frage:
Muss ich den Antrag dann an das Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts schicken, iin dessen Bezirk das Grundstück liegt?
Wir wollen gleichzeitig PKH für den Gläubiger (unseren Mandanten) beantragen? Der Antrag muss doch dann aber zum AG, in dessen Bezirk der Gläubiger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat?! Oder?
Muss ich den Antrag dann an das Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts schicken, iin dessen Bezirk das Grundstück liegt?
Wir wollen gleichzeitig PKH für den Gläubiger (unseren Mandanten) beantragen? Der Antrag muss doch dann aber zum AG, in dessen Bezirk der Gläubiger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat?! Oder?
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zu Teil 1 der Frage: ja, genau dieses AG!
Teil 2 (PKH): ich hatte seit der Schule nichts mehr mit PKH zu tun, aber cih denke, dass du recht hast. Ich würde auch beim allgemeinen Gerichtsstand beantragen.
Ansonsten kannst du das Vollstreckungsgericht auch anrufen, und die mal fragen, ob PKH dort mit beantragt werden kann.
Teil 2 (PKH): ich hatte seit der Schule nichts mehr mit PKH zu tun, aber cih denke, dass du recht hast. Ich würde auch beim allgemeinen Gerichtsstand beantragen.
Ansonsten kannst du das Vollstreckungsgericht auch anrufen, und die mal fragen, ob PKH dort mit beantragt werden kann.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück