Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AliceImWunderland
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#201

11.02.2014, 11:08

Also wir haben auch das Problem mit dem Bezahlen. Giropay unterstützt unsere Bank nicht (Commerzbank). Es gibt kaum Banken, die Giropay unterstützen. Wer sich dabei was gedacht hat, der hatte wohl keine Ahnung.

Und ihre private Kreditkarte wollen die Herren Sozien dafür nicht rausrücken. Ist ja auch verständlich. Und außerdem ist es für die Buchhaltung viel zu kompliziert. Und kostet noch zusätzlich Gebühren.

Ich hatte direkt letzte Woche eine Email an das AG Hagen geschickt und die Problematik geschildert und angefragt, ob andere Zahlungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Prompt kam eine Email zurück, dass andere Zahlungsmöglichkeiten - auch in naher Zukunft - nicht vorgesehen sind.

Wirklich, so ein Schwachsinn! Da hat sich wohl jemand richtig Gedanken gemacht! :motz

Schließlich machen die beim Handelsregister und bei Grundbucheinsichten auch andere Zahlungsmöglichkeiten! Und es ist auch AG Hagen!

Wir können zur Zeit wohl keine Anfragen an die Schuldnerkartei mehr machen. Mein Chef will sich jetzt beim Justizministerium beschweren. Mein sehen, was dabei rumkommt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
yaris
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#202

11.02.2014, 12:53

vorab erscheint die Anzeige, was eine Abfrage kostet. Anhand des Betrages kann man dann ausrechnen, wie viele Eintragungen vorliegen.
Bei 4,50 € kann es sein sein, dass entweder ein oder kein Eintrag vorliegt.

Erst nach dem Bezahlvorgang können die Eintragungen eingesehen werden; gestern habe ich bezahlt, dann aus technischen Gründen keinen Kontakt zum Server erhalten (kommt derzeit nach telefonischer Auskunft des Vollstreckungsgerichts Hagen öfter vor). Jetzt kann ich den 4,50 € oder alternativ der nicht erhaltenen Auskunft hinterher jagen, hab ja sonst nichts zu tun ...


Eine Änderung der Zahlweise ist nicht vorgesehen, es müßten dann alle Bundesländer zustimmen, so die Aussage des Vollstreckungsgerichtes in Hof. Dies sei nicht oder nicht zu schnell erwarten
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AliceImWunderland
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#203

11.02.2014, 13:35

So, das Schreiben an das Finanzministerium ist im Entwurf fertig.

Ich habe mich mal ein wenig "umgeschaut". Giropay ist eine GmbH, also ein Unternehmen aus der freien Wirtschaft. Ich habe meine Zweifel, ob das Hinzuziehen dieses Unternehmens in die Dienste der Justiz überhaupt erlaubt ist. Ich weiß, dass im Gesetzesentwurf zur Vollstreckungsnovelle (die zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist) seinerzeit drin stand, dass die Schuldnerkartei bei einer neuen Eintragung automatisch eine Meldung an die Schufa AG machen sollte. Dies wurde dann ganz schnell herausgenommen. Im verabschiedeten Gesetz stand das nachher nicht mehr drin. Denn die Justiz muss unparteiisch und unabhängig bleiben und darf niemanden bevorzugen. Andere Konkurrenzunternehmen zur Schufa (z.B. Creditreform, Bürgel und wie die alle heißen) wären dann unangemessen benachteiligt gewesen.

Das sehe ich bei Giropay genau so. Es gibt ja auch noch ganz viele andere Konkurrenzunternehmen, die Zahlungen über das Internet anbieten (z.B. PayPal). Wieso wird man jetzt gezwungen, das Giropay zu nutzen und dieses Unternehmen zu bevorteilen?...
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Emmerich
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#204

06.05.2014, 11:33

Hallo,
ich habe wieder neu mit der Zwangsvollstreckung angefangen. Muss nun einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Arbeitslohn fertigen. Den Antrag habe ich gefunden, kann mir jemand ein ausgefülltes Musterformular zusenden? Wie zahle ich die Gerichtskosten?
LG S.Emmerich
Pitt
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#205

06.05.2014, 11:54

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... 4&start=10
Wie Du die Gerichtskosten einzahlen kannst, steht auf Seite 1 des Formulars.
Little Wombat
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#206

28.05.2014, 17:08

So, ich habe jetzt zum ersten Mal beim Vollstreckungsportal eine Anfrage gemacht. Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit, dass man die Seite mit der Auskunft ausdrucken kann? Die war bei mir irgendwie so schnell wieder weg. Oder bekommt man noch einmal per E-Mail die Auskunft?
[color=#8000BF]Fortuna Favet Fortibus[/color]
Aelizia
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#207

12.06.2014, 20:58

ganz unten rechts "Seite drucken"
refana87
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#208

27.06.2014, 11:37

Hallo,

ich bin etwas unsicher was di Voraussetzungen für die Einholung der Drittauskünfte angeht. Speziell geht es um die €500,00-Grenze.

Mir ist klar, dass die Nebenforderungen im Normalfall keine Rolle spielen und es nur um den Hauptforderungsbetrag geht aber ich habe jetzt einen Fall bei dem ich m.E. keine Hauptforderung habe, sondern lediglich ein Kostenfestsetzungsbeschluss über ca. € 450,00. Zusätzlich existieren aus früheren Vollstreckungsmaßnahmen Kosten von ca. € 70,00. Insgesamt würde der Betrag also über die € 500,00 kommen, dies aber ja nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass es sich hier "nur und ausschließlich" um Nebenforderungen handelt.

Wie seht Ihr das? Ist der KfB Neben- oder Hauptforderung?
katinka1
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#209

04.07.2014, 11:50

Hallo an alle,

es war ja schon öfters im Gespräch, aber jetzt soll er angeblich in den nächsten Wochen wirklich kommen: der verbindliche, einheitliche Vollstreckungsauftrag.

Weiß hier schon jemand Näheres? G...e weiß davon noch nichts :wink:
katinka1
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#210

04.07.2014, 11:51

@Feuergirl:

Der KFB ist Hauptforderung
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