Hallo,
wollte fragen, wenn ich ein Beschluss habe wo der GV zur Nachtzeiten beim Schuldner kassieren gehen kann, was beantrage ich jetzt anschließend genau?
Bitte ANtwort
Beschluss für ZV an Nachtzeiten
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 284
- Registriert: 06.09.2013, 10:52
- Beruf: RA-Fachangestellter / Stud. iur.
- Software: Phantasy (DATEV)
Du beantragst beim zuständigen GVZ, der mit der Sachpfändung vor Erlass der Anordnung beauftragt war, unter Vorlage der Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO die Fortführung des Sachpfändungsauftrages (hierfür erhältst du im Übrigen keine weitere 0,3 Gebühr)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 13.03.2012, 17:39
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
hätte ich auch so gesagt