Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kkb
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#1
29.01.2014, 13:35
Hallo,
wollte fragen, wenn ich ein Beschluss habe wo der GV zur Nachtzeiten beim Schuldner kassieren gehen kann, was beantrage ich jetzt anschließend genau?
Bitte ANtwort
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Dane129
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#2
29.01.2014, 13:44
Du beantragst beim zuständigen GVZ, der mit der Sachpfändung vor Erlass der Anordnung beauftragt war, unter Vorlage der Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 4 ZPO die Fortführung des Sachpfändungsauftrages (hierfür erhältst du im Übrigen keine weitere 0,3 Gebühr)
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kkb
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