Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Riverside
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#11
14.01.2014, 11:12
strohblume hat geschrieben:Das klingt super
Der Herr Engler hat doch immer so Mustertexte parat. Kannst Du mir da weiterhelfen???
Hab dir eine Nachricht geschickt
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Kaltforelle
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#12
14.01.2014, 11:57
Naja, aber für die Pfändung muss der Erbfall doch erst einmal eingetreten sein ...
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Jupp03/11
#13
14.01.2014, 12:12
Kaltforelle hat geschrieben:Naja, aber für die Pfändung muss der Erbfall doch erst einmal eingetreten sein ...
nein
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strohblume
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#14
14.01.2014, 12:17
Kann ich trotzdem pfänden auch wenn der Schuldner kein Kontoinhaber ist??
Liebe Grüße Strohblume
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Pitt
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#15
14.01.2014, 12:37
Pfändbar ist der Herausgabeanspruch gegen den Kontoverleiher. Hierzu müsste sich was über die Suchfunktion finden. Ich würde auch noch mal bzgl. seiner Auftraggeber und dem Umsatzsteuererstattungsanspruch nachhaken.
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strohblume
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#16
14.01.2014, 12:54
Macht man da einen Pfüb mit Drittschuldner die Bank oder mit Drittschuldner des Kontoinhabers? Die Anschrift des Kontoinhabers habe ich ja nicht.
Bezüglich seiner Auftraggeber hat er ja in der eV nichts angegeben.. Bei den Fragen: Liegen Aufträge vor und haben sie Außenstände. Wurde beide mit "nein" beantwortet.
Liebe Grüße Strohblume
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#17
14.01.2014, 13:14
strohblume hat geschrieben:Und deshalb muss man das so hinnehmen? Hier geht es um Kindesunterhalt. Das finde ich nicht so toll.
Zumal ich denke, dass das Konto, auf welchem er verfügungsberechtigt ist, nur für ihn eingerichtet wurde. Da der Kontoinhaber 31 Jahre ist. In der eV hat er jedoch angegeben: Gelder von mir gehen nicht auf das Konto eines Dritten. Da kann doch nur was faul dran sein
Woher weißt du denn, daß der Kontoinhaber 31 Jahre alt ist? Ich habe eine Auskunft der Bundeszentralbank noch nicht gesehen, steht da nur ein Geb.-Dat.? Von wann ist die EV?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Pitt
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#18
14.01.2014, 13:22
Drittschuldner ist der Kontoverleiher. Bei Selbständigen packe ich immer Ergänzungsfragen dazu (z. B. Auftraggeber der letzten 12 Monate? Welche Tätigkeiten wurden für diese erbracht und was wurde davon abgerechnet? Existiert ein Firmen-Pkw/sonstige Leasinggegenstände? Hat der Schuldner einen USt-Erstattungsanspruch?)
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#19
14.01.2014, 13:30
Woher weißt du denn, daß der Kontoinhaber 31 Jahre alt ist? Ich habe eine Auskunft der Bundeszentralbank noch nicht gesehen, steht da nur ein Geb.-Dat.? Von wann ist die EV?[/quote]
Ja das Geburtsdatum steht in der Auskunft drin. Die eV ist von 05/2013.
Liebe Grüße Strohblume