und gleich nochmal eine Frage
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Bislang haben wir nur den Arbeitgeber, nicht die Agentur für Arbeit über das Inso-Verfahren informiert, wenn das Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze lag.
Ich möchte das ändern, in der Hoffnung, dann in einigen Fällen schneller mitzubekommen, wenn jemand keine Leistungen mehr bezieht, weil er einen neuen Job hat.
Nun frage ich mich, ob ich auch den Jobcenter bei Leistungen nach dem SGB II anschreiben sollte. Wie handhabt ihr das?