Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gabriele
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#1
12.12.2013, 15:33
Hallo,
habe eine Vermögensauskunft bekommen, wo als Arbeitseinkommen ein Bruttogehalt von Euro 600,00 angegeben ist, sonst nichts. Kann ich hier eine Nachbesserung beantragen, da von Euro 600,00 doch niemand leben kann? Für schnell Rückäußerung wäre ich dankbar.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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#2
12.12.2013, 16:01
Ich würde mal versuchen, den GVZ anzurufen, der die Auskunft abgenommen hat. Manchmal fragen die auch und notieren es dann nur nicht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Gabriele
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