Unsere Kanzlei ist eine GbR (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte). Wir haben im Jahr 2008 eine nicht bezahlte Gebührenrechnung gegen unseren Mandanten im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht und vollstrecken seitdem lustig gegen ihn. Er hat schon zum 3. Mal die EV/VA abgegeben. Wir haben auch schon in der Vergangenheit 3 Pfübs beantragt und immer die Mehrwertsteuer auf unsere Gebühren angesetzt. Ist noch nie moniert worden (heißt ja trotzdem nicht, dass es richtig ist). Auch im Vollstreckungsbescheid haben wir angegeben, dass die Hauptforderung aus Rechtsanwaltsnonorar besteht, das Mahngericht hat auch dort die Mehrwertsteuer auf unsere Gebühren des Mahnverfahrens angesetzt. Bisher hat sich noch nie einer beschwert: weder das Mahngericht, noch die Gerichtsvollzieher, noch die Vollstreckungsgerichte bei den Pfübs. BISHER!
Letzte Woche habe ich wieder einen Pfüb beantragt. Die Rechtspflegerin schreibt: Die berechnete Mehrwertsteuer kann nicht berücksichtigt werden, da in eigenen Angelegenheiten keine Mehrwertsteuer entsteht. Bitte die Forderungsaufstellung in Bezug auf alle bisherigen ZV-Maßnahmen berichtigen etc.....
Oha! Ich habe mir natürlich sofort das RVG-Kommentag gegriffen. Dort steht auch drin, dass für Gebühren in eigenen Angelegenh
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