Vor ein paar Wochen habe ich zum ersten Mal eine Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen gemacht und nun haben sich ein paar Fragen ergeben.
Ich hoffe sehr, dass mir jemand dabei helfen kann.
Zum Sachverhalt:
Wir pfänden Lohnansprüche für unsere Mandantin wegen laufenden Unterhaltes (etwa 500 €/Monat gemäß Titel) und Unterhaltsrückständen (etwa 800 € gemäß Titel) gegen ihren Vater.
Der PfÜB wurde erlassen unter Gewährung von Prozesskostenhilfe (wie beantragt und ohne irgendwelche Einschränkungen -soweit ersichtlich-).
Jetzt hat die Mandantin zum ersten Mal einen Betrag in Höhe von gut 700 € von der Drittschuldnerin überwiesen bekommen.
1) Wie muss ich jetzt den Zahlungseingang verrechnen? Es gibt ja Stimmen, die sagen, nach § 367 BGB und andere (wie unsere Anwältin), die meinen, erst auf laufenden Unterhalt, dann auf alles andere bzw. rückständigen Unterhalt.
2) Das Gericht schreibt plötzlich, dass die PKH ohne Beiordnung des Rechtsanwalts gewährt worden sei.
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Schon einmal
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