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Kukuk
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#1
20.11.2013, 14:49
Hallo liebe Helfer :/
ich brauche eure hilfe
Ich muss einen KFA erstellen.. nun steht hier aber im Beschluss: beklagte Partei trägt die kosten des rechtsstreits (das kenn ich) und es steht aber noch dass die kostenentscheidung auf §91a Abs. 1 ZPO beruht... was heißt denn das jetzt für mich? sieht der KFA jetzt anders aus? oder muss da was anderes als text mit dabei stehen?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen
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Frau Cindy
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#2
20.11.2013, 14:51
Hast du denn mal nachgelesen, was im 91a ZPO steht?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Kukuk
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#3
20.11.2013, 14:55
ja da steht ja nur dass das Gericht über Kosten entscheidet unter berücksichtigung des sach- u streitstandes.
also bleibt der kfa gleich..?
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Inara
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#4
20.11.2013, 14:56
les mal nach, ist dann eindeutig
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Frau Cindy
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#5
20.11.2013, 14:56
Kukuk hat geschrieben:also bleibt der kfa gleich..?
Genau.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Kukuk
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peppo
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#7
20.11.2013, 15:14
Kukuk hat geschrieben:Hallo liebe Helfer :/
ich brauche eure hilfe
Ich muss einen KFA erstellen.. nun steht hier aber im Beschluss: beklagte Partei trägt die kosten des rechtsstreits (das kenn ich) und es steht aber noch dass die kostenentscheidung auf §91a Abs. 1 ZPO beruht... was heißt denn das jetzt für mich? sieht der KFA jetzt anders aus? oder muss da was anderes als text mit dabei stehen?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen
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Wenn eine Entscheidung auf einer bestimmten Norm
beruht, die Entscheidung also
aufgrund dieser Norm gefällt wurde, wäre es doch absolut unlogisch, wenn die herangezogene Norm die gefällte Entscheidung wieder abändert. Das ergibt sich doch bereits aus dem Wortlaut, dass mit dem Paragrafen lediglich die rechtliche Grundlage für die Entscheidung mitgeteilt wird, also auf welche Norm sich die Entscheidung stützt.