Hallo Ihr Lieben,
ich brauche Eure Hilfe. Wir vertreten in einem Klageverfahren den Insolvenzverwalter einer GmbH als Kläger. Für das Klageverfahren wurde PKH bewilligt. Der Rechtsstreit wurde in vollem Umfang gewonnen. Ich möchte jetzt zunächst die PKH-Gebühren mit der Staatskasse abrechnen und dann Kostenfestsetzung gegen den Gegner beantragen. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Beim KfA gegen den Beklagten würde ich sie weglassen, da Vorsteuerabzugsberechtigung. Aber wie ist es beim PKH-Antrag? Muss ich hier die Umsatzsteuer mitbeantragen oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Christina
USt als Insolvenzverwalter
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Danke Liesel!
Was ziehe ich denn dann beim KfA ab? Den Bruttobetrag oder den Nettobetrag?
Was ziehe ich denn dann beim KfA ab? Den Bruttobetrag oder den Nettobetrag?
- Liesel
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Gar nix. Macht der Rechtspfleger. Nur auf die beantragte PKH-Vergütung hinweisen - reicht aus.
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Ist der Insolvenzverwalter in der Lage, Eure Umsatzsteuer zu zahlen?
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Wenn die Forderung beigetrieben werden kann, vermutlich schon.