Hallo Zusammen,
ich soll eine Änderungsvertrag zu einem Erbbaurechtsvertrag bearbeiten.
Ich frage mich gerade, ob ich diese Änderungen (Erbbauzins) beim Finanzamt anzeigen muss.
Könnt ihr mir helfen?
LG Daner
Änderung eines Erbbaurechtsvertrages
Sofern an der Laufzeit des Erbbaurechts keine Veränderungen vorgenommen wurden, also z. B. nur Wertsicherung pp. vereinbart sind, ist das Finanzamt nicht zu unterrichten. Zustimmen müßten hier nur ggf. vorhandene dingliche Berechtigte am Erbbaurecht.